zu besetzen. Das Jobcenter nimmt als gemeinsame Einrichtung von Arbeitsagentur und Landkreis Schwandorf die Aufgaben beider Träger nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II wahr.
zu besetzen. Das Jobcenter nimmt als gemeinsame Einrichtung von Arbeitsagentur und Landkreis Schwandorf die Aufgaben beider Träger nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II wahr.