Die Deutsche Bundesregierung hat eine Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschlossen.
Die wichtigsten Änderungen gelten ab 01. Juli 2026.
Neuer Name.
Das „Bürgergeld” heißt künftig „Grundsicherungsgeld”. Der neue Name ändert nichts an der Höhe des Geldes.
Neu- und Weiterbewilligungsanträge mit der Bezeichnung "Bürgergeld" bleiben bis 30.09.2026 gültig.
Arbeit.
Ihre Arbeitsaufnahme steht an erster Stelle.
Das Jobcenter berät und unterstützt Sie weiter bei der Suche nach Arbeit.
Miete.
Für die Kosten von Miete und Heizung gibt es zum Teil neue Regeln. Falls die Änderung Sie betrifft, meldet sich das Jobcenter bei Ihnen.
Mitwirken.
Wenn Sie:
- Arbeit suchen,
- mit uns zusammenarbeiten
- Ihre Termine einhalten
ändert sich für Sie nichts.
Es gibt aber strengere Folgen, wenn Sie:
- ohne wichtigen Grund nicht zu vereinbarten Gesprächen erscheinen
- den Kontakt zu uns ganz abbrechen
- die Zusammenarbeit oder Arbeitsaufnahme ohne sichtigen Grund ablehnen.
Kontakt zum Jobcenter.
Nutzen Sie für den Kontakt mit uns jobcenter.digital Online-Portal oder die Jobcenter-App. Dort können Sie:
- Nachrichten senden,
- Änderungen mitzuteilen oder
- Unterlagen einreichen.
Halten Sie Ihre Kontaktdaten bei uns aktuell. Teilen Sie uns einen Umzug oder Änderungen Ihrer Telefonnummer mit.
Bei Fragen sind wir für Sie da.
Die wichtigsten Fragen zur neuen Grundsicherung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hier als FAQ beantwortet: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/FAQ-Gesetz-zur-Umgestaltung-der-Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende/faq-gesetz-zur-umgestaltung-der-grundsicherung-fuer-arbeitsuchende-art.html


