Jemand, der vorsätzlich oder fahrlässig eine relevante Änderung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mitteilt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Je nach Schadenshöhe kann das Jobcenter eine Verwarnung ohne oder mit Verwarnungsgeld aussprechen oder ein Bußgeld verhängen.
Beispiele für ordnungswidrige Verletzungen der Mitteilungspflicht sind die verspätete, falsche oder Nicht-Angabe
Falls sich im Laufe des Verfahrens herausstellt, dass es sich nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat (z.B. Betrug, Urkundenfälschung usw.) handelt, erfolgt eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.