Jobcenter Schwandorf
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Geld zum Leben

Wenn Sie nicht genug Geld haben, dann kann Ihnen das Jobcenter helfen.

Dafür müssen Sie einige Bedingungen erfüllen.

Das nennt man Anspruchs-Voraussetzungen.

Dabei wird berücksichtigt, was Sie verdienen und was Sie gespart haben.

Das ist Ihr Einkommen und Vermögen.

Wer kann Geld vom Jobcenter bekommen?

Ob Sie Geld vom Jobcenter bekommen, steht im Gesetz

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und höchsten 67 Jahre alt
  • Sie müssen so gesund genug sein, um mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten zu können.
  • Sie verdienen nicht genug Geld, um sich oder Ihre Familie selbst ernähren zu können.
  • Wenn Sie mit jemandem zusammen wohnen heißt das Bedarfs-Gemeinschaft.

Das bedeutet, dass diese Menschen auch Hilfe bekommen können.

Wenn das gemeinsame Geld nicht zum Leben reicht.

Wer kann kein Geld bekommen?

  • Sie sind schon in Rente, aber noch keine 65 Jahre alt.
  • Sie haben keine Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis.
  • Sie bekommen Unterstützung nach dem Asyl-Bewerber-Leistungsgesetz.
  • Sie sind älter als 18 Jahre, können aber aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten.

Geld zum Leben

Das Geld, das für das tägliche Leben gezahlt wird, heißt Regel-Bedarf.

Wenn Sie eine besondere Situation haben und deshalb Geld brauchen, kann das Jobcenter auch hier zahlen.

Beispiele:

  • Möbel und Haushalts-Geräte für eine neue Wohnung
  • Kleidung, Windeln und Dinge für das Baby
  • Für Ausflüge mit der Schule oder Klassenfahrten
  • für Schulsachen

Sie bekommen das Geld vom Jobcenter immer für Ihre ganz persönliche Situation.

Wenn sich etwas ändert müssen sie das dem Jobcenter sagen.

Sie können dafür im Jobcenter anrufen.

Einnahmen, Besitz und Erspartes (Einkommen und Vermögen)

Sie bekommen zum Geld vom Jobcenter etwas dazu.

Zum Beispiel weil sie arbeiten.

Das muss das Jobcenter wissen.

Das heißt Einkommen.

Dazu zählt zum Beispiel auch:

  • Geld für eine Arbeit
  • Lohn-Nachzahlungen
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Arbeitslosen-Geld oder Kranken-Geld
  • Steuer-Erstattungen
  • Unterhalt
  • Kinder-Geld
  • Rente
  • Zinsen, zum Beispiel Zinsen für Ihr Sparbuch
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Denken Sie daran, Änderungen immer schnell zu melden.

Wenn Sie Fragen zum Einkommen haben, helfen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gerne.

Die verschiedenen Kontaktwege finden sie auf unserer Homepage unter Kontakt.

Geld und wertvolle Gegenstände, die Sie besitzen heißen Vermögen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Bargeld und Geld bei der Bank
  • Aktien
  • Bau-spar-Verträge
  • Lebens-Versicherungen
  • Immobilien
  • Schmuck
  • Autos
  • Schenkungen
  • Wenn Sie geerbt haben

Es wird nicht alles berücksichtigt.

Das heißt Freibeträge.

Von Einnahmen können beispielsweise abgesetzt werden:

  • Beiträge zur Sozial-Versicherung
  • gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen
  • Beiträge für die Altersvorsorge

Freibeträge auf Vermögen

Auch bei Ihrem Vermögen können Sie Freibeträge beantragen.

Hierfür helfen Ihnen die Mitarbeiter des Jobcenters weiter.

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