Wenn Sie nicht genug Geld zum Leben haben, können Sie Leistungen vom Jobcenter bekommen.
Dafür müssen Sie einige Bedingungen erfüllen.
Das sind die so genannten Anspruchsvoraussetzungen.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie vom Jobcenter Schwandorf Geld bekommen.
Das ist die Hilfe zum Lebensunterhalt.
Dabei wird auch berücksichtigt, was Sie momentan verdienen und was Sie angespart haben.
Das ist Ihr Einkommen und Vermögen.
(Anspruchsvoraussetzungen)
Ob Sie Geld vom Jobcenter bekommen, steht im Gesetz (§ 7 SGB II):
Wenn Sie mit jemandem zusammenwohnen (PartnerIn, Ehefrau/Ehemann, Kind/er bis 25 Jahre), gehören diese Personen zu Ihrer so genannten Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, dass diese Person/en auch Hilfe vom Jobcenter bekommen können, wenn das gemeinsame Geld nicht zum Leben reicht.
Wer kann kein Geld bekommen?
Zum Beispiel
Diese Personen können gegebenenfalls Hilfe von anderen Stellen beantragen.
Sie haben nicht genug Geld, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Dann kann das Jobcenter Ihnen mit dem sogenannten Bürgergeld helfen.
Der Regelbedarf ist ein Geldbetrag, der für das tägliche Leben gezahlt wird. Hiermit sind zum Beispiel die Kosten für Essen, Körperpflege, Dinge für den Haushalt, Strom und die Bedürfnisse des täglichen Lebens gemeint. Auch Kosten für Hobbies und Besuche im Theater oder Treffen mit Freunden müssen Sie hiervon bezahlen.
Wenn Sie eine besondere Situation haben und deswegen Geld brauchen, können wir Ihnen einmalig Geld zahlen.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie
(Hierbei gibt es Ausnahmen. Sprechen Sie uns an.)
Das Geld, das Sie vom Jobcenter bekommen, berücksichtigt immer Ihre ganz persönliche Situation. Bitte wenden Sie sich daher bei allen Fragen und Änderungen in Ihrem Leben (zum Beispiel Umzugswunsch, Geburt eines Kindes, Heirat, Einzug/Auszug des Partners oder der Partnerin, Änderung beim Gehalt oder Vermögen) direkt an das Jobcenter Schwandorf.
Bei Fragen dazu können Sie sich gerne direkt an uns wenden. Die verschiedenen Kontaktwege finden sie auf unserer Homepage unter Kontakt.
Geld, dass Sie zusätzlich zum Geld vom Jobcenter bekommen, müssen wir berücksichtigen. Das bedeutet, wenn Sie (oder jemand aus Ihrer Bedarfsgemeinschaft) zum Beispiel Geld für einen Nebenjob bekommen, müssen wir das wissen. Das nennen wir Ihr Einkommen. Dazu zählt zum Beispiel auch:
Bitte denken Sie daran, uns Änderungen immer so schnell wie möglich mitzuteilen.
Wenn Sie einen Termin brauchen oder Fragen zum Einkommen haben, helfen wir Ihnen gerne.
Die verschiedenen Kontaktwege finden sie auf unserer Homepage unter Kontakt.
Geld (unabhängig ob auf dem Konto oder in bar) oder Dinge, die Sie „zu Geld machen“ können, heißen Vermögen. Dazu gehören zum Beispiel:
Von Ihrem Einkommen und Vermögen wird nicht alles bei der Berechnung Ihres Anspruchs auf Bürgergeld berücksichtigt. Das nennen wir “Freibeträge”.
Das heißt: Zusätzlich zu Ihrem Einkommen bekommen Sie ergänzend Bürgergeld. So haben Sie monatlich mehr Geld zur Verfügung.
Wie viel das genau ist, wird individuell für Sie berechnet.
Bei Fragen dazu beraten wir Sie gerne.