Jobcenter Schwandorf
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Geld zum Leben

Wenn Sie nicht genug Geld zum Leben haben, können Sie Leistungen vom Jobcenter bekommen.

Dafür müssen Sie einige Bedingungen erfüllen.
Das sind die so genannten Anspruchsvoraussetzungen.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie vom Jobcenter Schwandorf Geld bekommen.
Das ist die Hilfe zum Lebensunterhalt.

Dabei wird auch berücksichtigt, was Sie momentan verdienen und was Sie angespart haben.
Das ist Ihr Einkommen und Vermögen.

Wer kann Geld vom Jobcenter bekommen?

(Anspruchsvoraussetzungen)

Ob Sie Geld vom Jobcenter bekommen, steht im Gesetz (§ 7 SGB II):

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und maximal 65/67 Jahre alt (Rentenalter);
  • Sie müssen gesund genug sein, um mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten zu können;
  • Sie verdienen nicht genug Geld, um sich oder Ihre Familie selbst ernähren zu können. Und Sie haben nur wenig Geld gespart.

Wenn Sie mit jemandem zusammenwohnen (Partner/Partnerin, Ehefrau/Ehemann, Kind/er bis 25 Jahre), gehören diese Personen zu Ihrer so genannten Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, dass diese Person/en auch Hilfe vom Jobcenter bekommen können, wenn das gemeinsame Geld nicht zum Leben reicht.

Wer kann kein Geld bekommen?

Zum Beispiel

  • Sie sind schon in Altersrente, aber noch keine 65 Jahre alt.
  • Sie sind AusländerIn und haben keine Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis. Sie wohnen auch nicht mit jemandem zusammen, der Hilfe vom Jobcenter bekommt.
  • Sie bekommen Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (zum Beispiel Asylsuchende oder geduldete Geflüchtete).
  • Sie sind älter als 18 Jahre, können aber aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten (dauerhaft voll Erwerbsgeminderte).
  • Sie sind älter als 18 Jahre, können aber aus gesundheitlichen Gründen im Moment nicht arbeiten (befristet (voll) Erwerbsgeminderte). Sie wohnen auch nicht mit einem Familienmitglied zusammen, das arbeitet.

Diese Personen können gegebenenfalls Hilfe von anderen Stellen beantragen.

Geld zum Leben

Sie haben nicht genug Geld, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Dann kann das Jobcenter Ihnen mit dem sogenannten Bürgergeld helfen.

Der Regelbedarf ist ein Geldbetrag, der für das tägliche Leben gezahlt wird. Hiermit sind zum Beispiel die Kosten für Essen, Körperpflege, Dinge für den Haushalt, Strom und die Bedürfnisse des täglichen Lebens gemeint. Auch Kosten für Hobbies und Besuche im Theater oder Treffen mit Freunden müssen Sie hiervon bezahlen.

Wenn Sie eine besondere Situation haben und deswegen Geld brauchen, können wir Ihnen einmalig Geld zahlen.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie

  • für eine neue Wohnung Möbel, Haushaltsgeräte und Dinge für den Haushalt kaufen müssen.
  • schwanger sind oder gerade ein Kind bekommen haben und Kleidung, Windeln und Dinge für das Baby und Sie selbst benötigen.
  • orthopädische Schuhe anschaffen oder reparieren müssen, therapeutische Geräte kaufen oder mieten wollen oder diese kaputt sind.
  • Kinder haben, die eine Kindertageseinrichtung oder die Schule besuchen:
    • für Ausflüge mit der Schule oder Klassenfahrten (mehr Infos unter Geld für Kinder)
    • für Schulsachen

(Hierbei gibt es Ausnahmen. Sprechen Sie uns an.)

Das Geld, das Sie vom Jobcenter bekommen, berücksichtigt immer Ihre ganz persönliche Situation. Bitte wenden Sie sich daher bei allen Fragen und Änderungen in Ihrem Leben (zum Beispiel Umzugswunsch, Geburt eines Kindes, Heirat, Einzug/Auszug des Partners oder der Partnerin, Änderung beim Gehalt oder Vermögen) direkt an das Jobcenter Schwandorf.

Bei Fragen dazu können Sie sich gerne direkt an uns wenden. Die verschiedenen Kontaktwege finden sie auf unserer Homepage unter Kontakt.

Einnahmen, Besitz und Erspartes (Einkommen und Vermögen)

Geld, dass Sie zusätzlich zum Geld vom Jobcenter bekommen, müssen wir berücksichtigen. Das bedeutet, wenn Sie (oder jemand aus Ihrer Bedarfsgemeinschaft) zum Beispiel Geld für einen Nebenjob bekommen, müssen wir das wissen. Das nennen wir Ihr Einkommen. Dazu zählt zum Beispiel auch:

  • Geld für eine Arbeit (zum Beispiel ein Nebenjob)
  • Lohn-Nachzahlungen (zum Beispiel rückwirkende Gehaltserhöhung)
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Arbeitslosengeld oder Krankengeld
  • Steuererstattungen
  • Unterhaltsleistungen
  • Kindergeld
  • Rente
  • Kapital- und Zinserträge (zum Beispiel Zinsen für Ihr Sparbuch)
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Bitte denken Sie daran, uns Änderungen immer so schnell wie möglich mitzuteilen.
Wenn Sie einen Termin brauchen oder Fragen zum Einkommen haben, helfen wir Ihnen gerne.
Die verschiedenen Kontaktwege finden sie auf unserer Homepage unter Kontakt.

Geld (unabhängig ob auf dem Konto oder in bar) oder Dinge, die Sie „zu Geld machen“ können, heißen Vermögen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Bargeld; Geld bei der Bank; Aktien
  • Bausparverträge
  • Lebensversicherungen
  • Immobilien
  • Schmuck
  • Autos
  • Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre
  • Erbansprüche

Von Ihrem Einkommen und Vermögen wird nicht alles bei der Berechnung Ihres Anspruchs auf Bürgergeld berücksichtigt. Das nennen wir “Freibeträge”.
Das heißt: Zusätzlich zu Ihrem Einkommen bekommen Sie ergänzend Bürgergeld. So haben Sie monatlich mehr Geld zur Verfügung.
Wie viel das genau ist, wird individuell für Sie berechnet.

Bei Fragen dazu beraten wir Sie gerne.

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