Jobcenter Schwandorf
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Geld für Kinder

Mit den Bildungs- und Teilhabeleistungen gibt es Unterstützung für:

  • Schulausflüge und Ausflüge von Kindertageseinrichtungen
  • mehrtägige Klassenfahrten
  • die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
  • die Kosten der Schülerbeförderung
  • eine angemessene Lernförderung
  • die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen, Kindertageseinrichtungen oder im Fall der Kindertagespflege und
  • die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Weitere Erläuterungen finden Sie hier.

Wo sind die erforderlichen Angaben/Anträge einzureichen?

Beim Bezug von SGB II-Leistungen für das Kind oder dem SGB II als möglicher Anspruchsgrundlage: Beim Jobcenter im Landkreis Schwandorf

In allen anderen Fällen (z.B. Bezug von Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Wohngeld- und/oder Kinderzuschlag): Beim Landratsamt Schwandorf, Sachgebiet 2.3 -Sozialwesen.

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