Mit den Bildungs- und Teilhabeleistungen gibt es Unterstützung für:
Weitere Erläuterungen finden Sie hier.
Beim Bezug von SGB II-Leistungen für das Kind oder dem SGB II als möglicher Anspruchsgrundlage: Beim Jobcenter im Landkreis Schwandorf
In allen anderen Fällen (z.B. Bezug von Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Wohngeld- und/oder Kinderzuschlag): Beim Landratsamt Schwandorf, Sachgebiet 2.3 -Sozialwesen.
Informationen zu weiteren Unterstützungsangeboten, auch anderer Behörden, finden sie im Familienportal.