Jobcenter Schwandorf
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Geld zum Wohnen

Für jede Stadt gibt es eine Obergrenze, wie teuer eine Wohnung sein darf. Das ist der Mietrichtwert.

Dabei wird festgelegt, wie hoch die Kosten pro Quadratmeter für eine Wohnung sein dürfen. Das gilt dann für die Miete und für die Nebenkosten (ohne Heizkosten). Je nachdem, wie viele Menschen in der Wohnung leben sollen, ändert sich diese Zahl. Das nennt man den angemessenen Mietpreis.

Wenn die Miete und die Nebenkosten für Ihre Wohnung nicht teurer sind als diese Obergrenze, übernimmt das Jobcenter Schwandorf grundsätzlich diese Kosten komplett in die Berechnung. Das bedeutet, dass Sie auch das Geld zum Wohnen vom Jobcenter bekommen.

Neu im Landkreis Schwandorf / Umzug innerhalb des Landkreises

Sie sollten einen Beratungstermin im Jobcenter Schwandorf vereinbaren, bevor Sie einen neuen Mietvertrag unterschreiben. Je früher Sie sich beim Jobcenter Schwandorf melden, desto besser können wir Sie beraten.

Nur wenn Sie uns rechtzeitig informieren (bevor Sie den neuen Mietvertrag unterschreiben), können wir Sie bei den angemessenen Kosten unterstützen (Kaution, Renovierung, Umzugskosten). Senden Sie uns ein Mietangebot für die neue Wohnung (Quadratmeter, Grundmiete, Nebenkosten, Heizung) zur Prüfung zu.

Zuständig für die Prüfung ist das Jobcenter, das die Postleitzahl der neuen Adresse betreut. Beachten Sie Ihre Kündigungsfrist. Eine doppelte Mietzahlung, also gleichzeitig für die alte und die neue Wohnung, übernimmt das Jobcenter nicht.

Sie haben Fragen zum Umzug? Sprechen Sie uns an.

Ihre Wohnung ist zu teuer?

Wenn Ihre Wohnung zu teuer ist, können wir vielleicht trotzdem erst einmal die kompletten Kosten übernehmen. Das dürfen wir aber nur übergangsweise tun.
Wir suchen dann gemeinsam eine Möglichkeit, wie Sie die Kosten senken können. Das könnten Sie zum Beispiel tun, indem Sie

  • Ihre Wohnung untervermieten;
  • eine neue Wohnung suchen, die günstiger ist.

Was genau Sie hierbei beachten müssen, erklären wir Ihnen gerne.
Nach Ablauf der Übergangszeit dürfen wir nur noch so viel Geld zum Wohnen übernehmen, dass die Obergrenze nicht überschritten wird. Den restlichen Betrag müssen Sie dann selbst bezahlen.

Stromnachzahlung und Heizkosten

Wenn Sie Geld vom Jobcenter bekommen, sind Ihre Stromkosten pauschal mit dem Regelsatz abgedeckt. Sie müssen die Stromrechnung davon selbst an den Stromanbieter bezahlen.

Sie können eine Stromnachzahlung nicht bezahlen und Sie benötigen ein Darlehen? Rufen Sie uns an oder reichen Sie Nachweise zur Nachzahlung direkt über jobcenter.digital ein (z.B. Forderungsschreiben des Energieversorgers oder die Jahresabrechnung). Wir prüfen dann, ob ein Darlehen für Sie möglich ist.

Sie müssen eine Heizkostennachzahlung aus einer Jahresabrechnung zahlen? Ihre monatlichen Abschläge für Heizkosten werden angepasst?
Rufen Sie uns an oder reichen Sie die entsprechenden Unterlagen direkt über jobcenter.digital ein. Wir prüfen die Möglichkeit einer Kostenübernahme.

Sie sind nicht Kunde oder Kundin beim Jobcenter und können eine Nachzahlung für Strom- oder Heizkosten oder die Abschlagsanpassung für Heizkosten nicht bezahlen? Dann können Sie prüfen lassen, ob Sie Geld vom Jobcenter bekommen können. Hierzu stellen Sie bitte einen Neuantrag.

Merkblatt des Landkreises Schwandorf zur Angemessenheit von Kosten der Unterkunft und Heizung

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