Jobcenter Schwandorf
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Unterstützung vom Jobcenter

Möglichkeiten der Förderung

Wenn Sie und der potenzielle neue Mitarbeiter oder die potentielle neue Mitarbeiterin ausprobieren wollen, ob Sie zueinander passen, ist dies über ein Praktikum möglich. So können Sie ganz praktisch die Fertigkeiten und Qualifikationen abklären, aber auch Kenntnisse vermitteln. Während der Praktikumszeit zahlt das Jobcenter im Landkreis Schwandorf weiterhin die Leistungen zum Lebensunterhalt und erstattet die Fahrtkosten. So fallen für Ihr Unternehmen keine Kosten während des Praktikums an.

Über eine „betriebliche Umschulung“ können Arbeitsuchende einen Berufsabschluss machen. Die Umschulung dauert max. 24 Monate und findet normalerweise in Vollzeit statt. Die zuständige Kammer ist für den Abschluss verantwortlich. Die Kosten für die Umschulung übernimmt das Jobcenter, zum Beispiel über einen Bildungsgutschein.

Sie haben passende Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gefunden, die noch weitere Qualifizierungen brauchen? Wir beraten Sie gerne und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen, welche Qualifizierung Ihr Unternehmen weiterbringt – und wie Sie diese einfach und unkompliziert Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zugänglich machen. Nutzen Sie die Möglichkeit, um auch geringqualifizierte Beschäftigte zu Fachkräften zu machen. Zur Förderung von Lehrgangskosten und Arbeitgeberentgeltzuschüssen beraten wir Sie gerne.

Eine Einstiegsqualifizierung soll Jugendliche und junge Erwachsene auf eine Ausbildung vorbereiten. In Form eines sozialversicherungspflichtigen Praktikums werden sie in einem Betrieb an die jeweiligen Ausbildungsinhalte des Berufs herangeführt und können ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen.

Vorteil für Arbeitgeber: Sie lernen die Jugendlichen im betrieblichen Alltag kennen und können sie gezielt an die Inhalte der Ausbildung heranführen.

Ein solches Praktikum dauert zwischen sechs und zwölf Monaten. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer bekommen vom Arbeitgeber eine Vergütung. Diese kann bezuschusst werden.

Flyer zur Einstiegsqualifizierung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Förderung bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters oder einer neuen Mitarbeiterin bekommen. Das Jobcenter im Landkreis Schwandorf zahlt dann Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten. Förderhöhe und Förderdauer richten sich dabei nach den Unterstützungsbedürfnissen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers.

Wenn Sie einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin einstellen wollen und ein Eingliederungszuschuss beantragt werden soll, melden Sie sich gerne vor der Einstellung bei uns.

Mit dem Teilhabechancengesetz (§§ 16e und 16i SGB II) gibt es seit dem 01.01.2019 zwei weitere Fördermöglichkeiten in Form von Lohnkostenzuschüssen.

Teilhabe am Arbeitsmarkt – §16i SGB II

Gefördert werden Menschen, die trotz guter konjunktureller Lage bisher nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß fassen konnten. Es geht sowohl um die Realisierung von Teilhabechancen als auch um die nachhaltige Integration dieser Menschen. Um das zu schaffen, können Unternehmen bis zu 5 Jahre finanziell unterstützt werden. Ein begleitendes Coaching, sowie die Übernahme von Weiterbildungskosten unterstützen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sowie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gleichermaßen.

Das bedeutet, Sie haben bis zu fünf Jahre Zeit, um mit unserer Hilfe neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen so zu stärken und zu fördern, dass Sie aus Ihrem Team nicht mehr wegzudenken sind.

  •  Lohnkostenzuschuss:
    1. Jahr 100%
    2. Jahr 100%
    3. Jahr 90%
    4. Jahr 80%
    5. Jahr 70%
    Der Lohnkostenzuschuss bemisst sich am Mindestlohn, bei tariflichen oder tariforientierten Arbeitgebern am Tariflohn.
  • Übernahme der Weiterbildungskosten in Höhe von bis zu 3.000 Euro
  • ganzheitliche, beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) für Arbeitgeber und Arbeitgeberin sowie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin
  • Praktika in anderen Betrieben möglich
  • befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse möglich

Zielgruppe sind über 25-Jährige, die in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre Leistungen vom Jobcenter bezogen haben. Bei Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung oder Familien mit mindestens einem unter 18-jährigen Kind, sind die Voraussetzungen erfüllt, wenn diese in den letzten fünf Jahren Leistungen im Jobcenter bezogen haben. Die infrage kommende Personengruppe hat in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig gearbeitet. Förderfähig sind zudem Übergänge aus dem Bundesprogramm Soziale Teilhabe sowie der Förderung von Arbeitsverhältnissen.

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen – §16e SGB II

Gefördert werden Menschen, die trotz guter konjunktureller Lage bisher nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß fassen konnten. Es geht sowohl um die Realisierung von Teilhabechancen als auch um die nachhaltige Integration dieser Menschen. Um das zu schaffen, können Unternehmen zwei Jahre finanziell unterstützt werden. Ein begleitendes Coaching unterstützt Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sowie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gleichermaßen.

  •  Lohnkostenzuschuss:
    1. Jahr 75%
    2. Jahr 50%
    Der Lohnkostenzuschuss bemisst sich an dem zu berücksichtigenden Arbeitsentgelt.
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung möglich
  • ganzheitliche, beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) für Arbeitgeber und Arbeitgeberin sowie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin

Förderfähig sind alle Personen, die mindestens zwei Jahre langzeitarbeitslos entsprechend §18 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch sind. Voraussetzung ist, dass ein mindestens zweijähriges Arbeitsverhältnis begründet wird.

Haben Sie weitere Fragen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung, Förderung der Teilhabe oder anderen Fördermöglichkeiten?

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Team Markt und Integration beraten Sie gerne!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage per E-Mail

Erklärfilm des BMAS zum Sozialen Arbeitsmarkt

In diesem Erklärfilm wird erläutert, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Langzeitarbeitslosen hilft, wieder Anschluss auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt zu finden.

Bitte nehmen Sie bei Interesse an einer Förderung immer vor Beginn des Arbeitsverhältnis Kontakt mit uns auf. Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne.

Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.
Mailanfrage Schwandorf.Arbeitgeber(at)arbeitsagentur.de oder
Jobcenter-LK-Schwandorf.Markt(at)jobcenter-ge.de

 

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