Jobcenter Schwandorf
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Aufgaben des Örtlichen Beirats

Beim Jobcenter muss es einen Örtlichen Beirat geben.

Das bestimmt das Gesetz.

Der Beirat berät das Jobcenter, was es zu tun hat.

Und er bringt Ideen mit ein.

 

Zum Beirat gehören Vertreter der Arbeitgeber.

Und Vertreter der Angestellten des Jobcenters.

Und Vertreter der Freien Wohlfahrts-Pflege.

Zur Freien Wohlfahrts-Pflege gehören zum Beispiel die Caritas, das Rote Kreuz und die Diakonie.

 

Vorsitzender des Beirats ist Alexander Gröbner.

Er ist der Chef der großen Gewerkschaft ver.di in der Region.