Jobcenter Schwandorf
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Aufgaben des Örtlichen Beirats

Gemäß § 18d SGB II wird bei jedem Jobcenter ein Beirat gebildet. Der Beirat berät das Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und Eingliederungsmaßnahmen zur Betreuung und Integration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.

Mitglieder des Örtlichen Beirats

Dem Beirat gehören aktuell 5 Mitglieder an. Der Beirat tagt nach Bedarf, mindestens jedoch zwei Mal im Jahr. Der Örtliche Beirat des Jobcenters im Landkreis Schwandorf setzt sich aus Vertreter:innen der

  • Freien Wohlfahrtspflege
  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmer

zusammen.

Den Vorsitz des Beirats hat aktuell Herr Alexander Gröbner, Bezirksgeschäftsführer ver.di Oberpfalz, inne.