Jobcenter Schwandorf
Startseite  »  Über uns  »   Aufgabe und Zuständigkeit

Aufgabe und Zuständigkeit

Jobcenter in Deutschland

In Deutschland tragen 407 Jobcenter Verantwortung für die Umsetzung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). 104 davon werden in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Kommune als sogenannter „zugelassener kommunaler Träger“ geführt. 303 Jobcenter werden als „gemeinsame Einrichtung“ von Bundesagentur für Arbeit und kommunalen Trägern betrieben.

Jobcenter im Landkreis Schwandorf als gemeinsame Einrichtung

Das Jobcenter im Landkreis Schwandorf ist eine gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Schwandorf (vertreten durch Herrn Siegfried Bäumler) und des Landkreises Schwandorf (vertreten durch Herrn Landrat Thomas Ebeling).

Jobcenter als Grundsicherungsbehörde für Arbeitsuchende (Bürgergeld)

Die Leistungen des Jobcenters als Grundsicherungsbehörde für Arbeitsuchende sind im täglichen Sprachgebrauch als Bürgergeld bekannt. Das Bürgergeld (finanziert aus Steuergeldern) wird häufig mit dem Arbeitslosengeld I (finanziert aus Versicherungsleistungen) verwechselt, welches eine Leistung der Agentur für Arbeit ist. Trotz der sehr ähnlichen Bezeichnung sind das unterschiedliche Leistungen von zwei unterschiedlichen Behörden.